Betriebshaftpflicht

Egal wie sorgfältig in Ihrem Betrieb gearbeitet wird: Fehler sind nie ganz auszuschließen – weder bei Menschen noch bei Maschinen. Viele sind glücklicherweise schnell wieder ausgebügelt. Es gibt aber auch Fehler, durch denen Dritten, beispielsweise Ihren Kunden oder Geschäftspartnern ein erheblicher Schaden entsteht.
Und dafür ist Ihr Unternehmen haftbar. Denn wer Dritten einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Im schlechtesten Fall drohen hohe Schadenersatzforderungen, die Ihre Firma stark belasten können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert nicht nur Sie als Unternehmer, sondern auch Ihre Mitarbeiter gegen solche Schadenersatzforderungen ab. Gleichzeitig wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Dritten durch die betrieblichen Tätigkeiten Ihres Unternehmens entstehen. Die Anlässe können vielfältig sein: Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter hat einen Fehler gemacht. Eines Ihrer Erzeugnisse weist einen Produktionsmangel auf, der beim Kunden zu Folgeschäden führt. Die Umwelt kann durch Ihre betriebliche Tätigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden. In solchen Fällen sind Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen haftbar – auch für Schäden, die durch Fehler Ihrer Mitarbeiter entstehen. Die Kosten können in die Millionen gehen.
Selbst wenn nicht gleich die Existenz des Unternehmens gefährdet ist, können die finanziellen Folgen schwerwiegend sein. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen, indem sie alle berechtigten Zahlungsansprüche gegenüber geschädigten Dritten übernimmt. Aber nicht jede Schadenersatzforderung ist legitim. Auch hier unterstützt Sie die Betriebshaftpflicht: Sie prüft alle Forderungen gegen Sie genau. Sind Sie unberechtigt, wehrt die Versicherung sie für Sie ab – der sogenannte passive Rechtsschutz der Betriebshaftpflicht.

Für wen ist eine Betriebshaftpflicht sinnvoll?

Eine Betriebshaftpflicht ist grundsätzlich für alle Unternehmen und freien Berufe empfehlenswert, deren Tätigkeiten bei Kunden zu Schäden führen können. Je größer dieser Schaden ausfallen kann, umso sinnvoller ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Beispiel: Ein Haarriss in einer Maschine sorgt dafür, dass Schmiermittel in die Produktion gelangt und eine komplette Charge der im Betrieb hergestellten Nahrungsmittel verunreinigt. Die Folge: Verbraucher erkranken nach dem Verzehr Ihres Produkts und eine Rückrufaktion ist unvermeidbar.
Auch vermeintlich „harmlose“ Arbeiten können teure Folgeschäden hervorrufen: Die Reinigungskraft, auf deren frisch gewischtem Boden ein Kunde ausrutscht und schwer stürzt, weil das Warnschild nicht aufgestellt wurde. Der Maurer, der den der Schuttkübel auf dem Gerüst umstößt und parkende Autos beschädigt oder gar Passanten verletzt.

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Was deckt die Betriebshaftpflicht ab?

Alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit sind versichert. Es ist unerheblich, welcher Mitarbeiter einen Schaden gegenüber Dritten verursacht hat. Der Ort spielt ebenfalls keine Rolle: auf dem Grundstück der Firma, vor Ort beim Kunden, im öffentlichen Raum. Auch Geschäftspartner, die sich bei Ihnen aufhalten, sind versichert.
Wichtig dabei: Der Haftpflichtschutz gilt nur für Schäden, die Dritten entstehen. Werden Sie selbst oder einer Ihrer Mitarbeiter bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit geschädigt, greift die Betriebshaftpflicht nicht. Ein Beispiel: Einer Ihrer Geschäftspartner stolpert bei einem Termin in Ihrem Konferenzraum über eine Teppichkante, zieht sich dabei eine langwierige Verletzung zu und fordert Schmerzensgeld. Hier greift die Betriebshaftpflicht.
Im Fall der Fälle übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Haftung für von Ihrem Unternehmen verursachten

N
Sachschäden
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Personenschäden und
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Mitversicherten Vermögensschäden
Wichtig: Grundsätzlich nicht über die Betriebshaftplicht versichert sind sogenannte Erfüllungsschäden. Dabei handelt es sich um Schäden, die daraus resultieren, dass Ihr Unternehmen seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Wird eine vereinbarte Leistung, zum Beispiel die Verlegung von Heizungsrohren, nicht oder nicht korrekt ausgeführt, ist das kein Fall für die Betriebshaftpflicht. Für die Erfüllung seiner Verträge und etwaige Wiedergutmachungen oder Ersatz muss jede Firma selbst geradestehen.

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