Schützt Architekten und Ingenieure vor beruflichen Risiken

Wird Ihnen fehlerhaftes Arbeiten vorgeworfen, geht es rasch um die geschäftliche Existenz. Nicht das einzige Risiko für Ingenieure und Architekten, deshalb ist es ratsam Ihre Berufshaftpflichtversicherung zu ergänzen: durch Rechtsschutz und den Zusatzbaustein Cyberrisk; dazu eine Versicherung, die Elektronik und Möbel im Büro absichert. Das 2017 eingeführte Umweltschadengesetz findet immer stärkere Anwendung in Genehmigungsbescheiden oder Baugenehmigungen: Es nimmt jetzt Architekten wie Ingenieure stärker in Haftung – vor den finanziellen Folgen schützt die Umweltschadenversicherung von HDI. Erfreulich für HDI Berufshaftpflichtkunden: die Grunddeckung ist bereits beitragsfrei in der Berufshaftpflicht inkludiert.

Der Architekt hatte die Fundamente extra 20 Zentimeter höher gelegt, trotzdem stand immer wieder Wasser in vielen Kellern der Neubauten. Zur Siedlung gehörte nämlich auch ein neues Feuchtbiotop, dadurch stieg der Grundwasserspiegel. Hätte der Architekt das wissen, ja einplanen müssen?
Der einzige Fehler in der neuen Industriehalle war auf Anhieb nicht zu erkennen: Die Stahlbetonbalken konnten die Last der Plattenstege nicht verlässlich tragen. Die Balken mussten verstärkt werden. Hatte sich der Statiker verrechnet?

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Was an Kabeln für Strom, Wasser, Telefon oder Gas unter der Erde liegt, steht auf Plänen. Darauf war die undichte Gasleitung korrekt eingezeichnet, nicht aber das benachbarte Starkstromkabel. Ein Bagger kappte das Kabel, es kam zu einer Gasexplosion. Menschen wurden verletzt, rundherum zersprangen Fensterscheiben. Welche Schuld trägt der Vermessungsingenieur, der das Kabel falsch in den Plan eingetragen hatte?

Das sind nicht nur juristische, sondern existenzielle Fragen für sämtliche Architekten und Ingenieure. Wenn ihnen fehlerhaftes oder schlampiges Arbeiten vorgeworfen wird, geht es rasch um sechs- oder siebenstellige Beträge. Und damit um die geschäftliche Existenz. Allein in Deutschland belaufen sich die jährlichen Aufwendungen für das Beseitigen von Bauschäden auf rund 8 Milliarden Euro.

Die Berufshaftpflicht: Unverzichtbar für Architekten und Ingenieure

Als erfahrener Versicherer und Partner zahlreicher Berufsverbände kennt HDI diese berufsspezifischen Risiken genau. Deshalb sind unsere Angebote passgenau – und das in jedem individuellen Fall.

Zu unserer Angebotspalette in der Berufshaftpflicht zählen:

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Prämienfrei mitversicherter Honorarschutz und zeitlich unbegrenzte Nachhaftung, auch bei Berufsaufgabe

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Versicherungsschutz bei Verwendung von Bausoftware inklusive BIM (Building Information Modeling)
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Einschluss des beruflichen Risikos beim Einsatz von Flugdrohnen

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Kostenübernahme bei Schlichtungs- und Mediationsverfahren

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Professionelles Schadenmanagement ausschließlich durch Justitiare und Rechtsanwälte
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Plus: Tritt der Versicherungsnehmer als privater Bauherr auf, sind Drittschäden mitversichert.

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